130 Die Gewinnthesaurierung erhöht zwar den Wert der Gesellschaft. Dies bleibt jedoch steuerlich oft ohne Folgen, weil die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne im Privatvermögen dafür sorgt, dass die Veräusserung der Gesellschaft steuerfrei über die Bühne geht. 131 Die vollständige Finanzierungsneutralität – unter Einschluss der Selbstfinanzierung – würde eine Besteuerung der Kapitalgewinne im Privatvermögen erfordern, was jedoch stark kritisiert worden war. VPB/JAAC/GAAC 2008 112 Avis de droit / Gutachten