Gemäss den Darlegungen anlässlich der Sitzung vom 9. November 2006 und dem versandten Dokument der ESTV vom 13. November 2006 würde die Tatsache, dass je nach gewähltem Finanzierungsweg der Kapitalgesellschaft unterschiedliche Steuerfolgen resultieren, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots zu Lasten der Kapitalgesellschaften darstellen. Eine Teilbesteuerung der ausgeschütteten Dividenden zu einem Satz von 50% würde es erlauben, diese Ungleichheit teilweise auszugleichen, indem die Steuerbelastung bei Finanzierung durch Aktienausgabe an diejenige angenähert würde, welche die mit Fremdkapital finanzierte Gesellschaft belastet 131.