weil die Gewinnsteuer tief ist, bietet diese Finanzierungsart Vorteile 130. Die Anteilsfinanzierung mit Wiederausschüttung der Gewinne ist aus steuerlicher Sicht unvorteilhaft, weil sie der wirtschaftlichen Doppelbelastung unterliegt. Die von der Gesellschaft auf dem eingebrachten Aktienkapital des Unternehmer-Investors erzielten Gewinne unterstehen der Gewinnsteuer. Die dann in Form von Dividenden verteilten Gewinne (nach Gewinnsteuer) werden ihrerseits beim Teilhaber besteuert; sie unterliegen zusammen mit dem übrigen Einkommen einem progressiven Tarif (beim Bund).