SR werden Gewinne aus dem Verkauf von Privatbeteiligungen nur dann als Einkommen einer selbständigen Erwerbstätigkeit betrachtet und somit der Bestimmung bezüglich dem Quasi-Wertschriftenhandels unterworfen, wenn der Verkaufserlös während zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als CHF 500'000.-- beträgt und der Betrag der An- und Verkäufe während dieser zwei Jahren mindestens vier mal dem Wert der Vermögensbeteiligungen entspricht, welche der Steuerpflichtige zu Beginn des Steuerjahres besass. Verkaufsverluste könnten überdies unbeschränkt an die Kapitalgewinne angerechnet werden während einzig die