128 Gemäss dem Vorschlag SR werden Gewinne aus dem Verkauf von Privatbeteiligungen nur dann als Einkommen einer selbständigen Erwerbstätigkeit betrachtet und somit der Bestimmung bezüglich dem Quasi-Wertschriftenhandels unterworfen, wenn der Verkaufserlös während zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als CHF 500'000.-- beträgt und der Betrag der An- und Verkäufe während dieser zwei Jahren mindestens vier mal dem Wert der Vermögensbeteiligungen entspricht, welche der Steuerpflichtige zu Beginn des Steuerjahres besass.