127 Um eine indirekte Teilliquidation anzunehmen, muss nicht betriebsnotwendige Substanz, welche im Zeitpunkt des Verkaufs ausschüttungsfähig war, innerhalb von fünf Jahren unter Mithilfe des Verkäufers ausgeschüttet werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird ausserdem einzig die ausgeschüttete Substanz, nicht der ganze Verkaufserlös im Nachsteuerverfahren besteuert. Solche Voraussetzungen verkomplizieren für die Steuerbehörden die Überprüfung der Steuerbarkeit, und die Beschränkung der besteuerten Faktoren verkleinern die Tragweite der Bestimmung beträchtlich.