Die vorgeschlagenen Lösungen würden übrigens die Ungleichbehandlung zum unbeweglichen Vermögen verstärken, bei welchem sowohl die Einkommen wie auch die Veräusserungsgewinne (bei den Kantonen) besteuert werden. Die Vorschläge würden ausserdem eine neue Ungleichheit bezüglich allen anderen Einkünften aus beweglichem Vermögen schaffen, welche vollständig steuerbar bleiben. Würde die Milderung auf qualifizierte Beteiligungen beschränkt, würde dies Grossaktionäre im Vergleich zu Kleinaktionären bevorteilen, wobei die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Einkommensarten ein wenig gemindert würde.