125 Die Notiz der ESTV vom 18. Mai 2006 zu Handen der WAK-SR führt dies aus. Gemäss Ziffer 3.3. dieser Notiz besteht die Tendenz, auf einen AHV-pflichtigen Lohn zu verzichten, grundsätzlich für Besteuerungssätze unterhalb von 70%. Die Darstellung in Ziffer 4.1 der Notiz vom 15. September 2006 zu Handen der WAK-NR erlaubt überdies die Schlussfolgerung, dass bei einem Steuersatz von 50% und in Anbetracht der Bundes- und Kantonssteuersätze, der Unternehmer für Gewinne über 100'000 CHF die Gewinnausschüttung vorziehen dürfte. Diese Tendenz existiert ebenfalls bei einem Steuersatz von 60%, sofern der Grenzsteuersatz für Vermögen kleiner als 0,3% ist.