Personenunternehmungen und Selbständigerwerbende, welche darauf verzichten, sich als AG zu konstituieren, wären benachteiligt, da die Einkommenssteuer höher ist als die Gewinnsteuer und sie überdies noch AHV-Beiträge leisten müssten. Hingegen würden die Dividenden nur teilweise besteuert. Im Ergebnis würde dies zu einer Ungleichbehandlung von Personenunternehmungen und Kapitalgesellschaften führen, was dem Ziel der Rechtsformneutralität zuwider läuft.