Die Teilbesteuerung der Dividenden auf qualifizierten Beteiligungen des Privatvermögens zu einem Satz von 50% (NR) oder 60% (SR) geht über die zur wirtschaftlichen Doppelbelastung gebotene Milderung hinaus, sofern man sich dabei auf die Ergebnisse der ERU-Kommission stützt. Die Kommission kam zum Ergebnis, dass ein Teilbesteuerungssatz von 60% für Dividenden und für Verkaufserlöse für Beteiligungen des Privatvermögens angemessen wäre, um die wirtschaftliche Doppelbelastung abzuschaffen; der Bundesrat hat deshalb, bei Fehlen von kompensatorischen Massnahmen, einen Satz von 80% als vernünftig erachtet.