Mit Rücksicht darauf, dass eine tiefgreifende Reform in der Vernehmlassung abgelehnt wurde, kann der Entwurf des Bundesrates nicht in einer Rechtsformneutralität oder einer Finanzierungsneutralität münden. Die vorgeschlagene (in den Augen der einen) relativ schwache Milderung relativiert tatsächlich die Grundsätze der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Gleichbehandlung, doch erlaubt sie insgesamt, die wirtschaftliche Doppelbelastung zu mildern, ohne dass sie hinsichtlich der Steuergerechtigkeit willkürlich würde.