Obwohl die vom Bundesrat vorgeschlagene Milderung bescheiden daher kommt, darf nicht vergessen werden, dass die Massnahmen insgesamt Beteiligungen gegenüber anderen Einkommensarten bevorteilt. Der Bundesrat war sich dieser Tatsache bewusst und hat in seiner Botschaft vom 22. Juni 2005 geschrieben, dass eine Steuerentlastung der anderen Steuerpflichtigen vorgesehen werden sollte, um die Ungleichbehandlung zu verkleinern, welche diese Pflichtigen durch die steuerliche Vorzugsbehandlung von Beteiligungen erleiden.