In diesem Zusammenhang werden Transaktionen, die in Folge ihres Umfangs eher einem geschäftsmässigen als einem privaten Verhalten gleichen, wie Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit oder aus beweglichem Vermögen besteuert. Obwohl die vom Bundesrat vorgeschlagene Milderung bescheiden daher kommt, darf nicht vergessen werden, dass die Massnahmen insgesamt Beteiligungen gegenüber anderen Einkommensarten bevorteilt.