Der Vorschlag des Bundesrates mildert ausserdem die Ungleichheiten, welche durch die steuerlich vorteilhaftere Behandlung der Beteiligungen im Privatvermögens im Gegensatz zu anderen Einkommensarten entstehen, indem er relativ strikte Bestimmungen vorschlägt bezüglich des Quasiwertschriftenhandels, der Transponierung und der indirekten Teilliquidation. In diesem Zusammenhang werden Transaktionen, die in Folge ihres Umfangs eher einem geschäftsmässigen als einem privaten Verhalten gleichen, wie Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit oder aus beweglichem Vermögen besteuert.