trotz der Steuerentlastung auf Dividenden der Lohnbezug nach wie vor interessant bleibt. Somit existiert also ein gewisses Gleichgewicht zwischen den Kapitalgesellschaften und den Mitgliedern einer Personenunternehmung oder Selbständigerwerbenden, welche obligatorisch der progressiven Einkommenssteuer und der AHV- Beitragspflicht unterstehen 121. Dies erlaubt die Schlussfolgerung, dass sich aus dem vorgeschlagenen System keine grosse horizontale Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen ergibt. Gemäss der Studie Keuschnigg beträgt die durchschnittliche Grenzsteuerbelastung der Kapitalgesellschaften 122 45.79% 123 bei einer Dividendenbesteuerung von 100%;