118 Es ist ausserdem zu beachten, dass die generelle Milderung zugunsten der Gesellschaften Ungleichbehandlungen gegenüber den anderen Steuerpflichtigen nach sich zieht, wenn Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen künftig gegenüber anderen Einkommensarten bevorteilt werden. Dies ist der Grund, weshalb der Bundesrat in seiner Botschaft vom 22.06.2005 daran erinnert hat, dass er parallel Entlastungen zu Gunsten der Familien vorschlagen wird (BBl 2005 4733 Ziff. 1.10.2.1).