Die vorgeschlagenen Massnahmen bezwecken daher in erster Linie die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und verfolgen das Ziel, das geltende System durch Beseitigung der augenfälligsten Lücken, wie etwa die Überbesteuerung, zu verbessern. Die Einführung einer Teilbesteuerung der Dividenden aus allen Beteiligungen des Privatvermögens zu 80% erlaubt es, die Situation der Gesellschaften zu verbessern, die eine wirtschaftliche Doppelbelastung erleiden (sei diese nun gerechtfertigt oder nicht).