4.2 Die Botschaft des Bundesrates Der Bundesrat hat erkannt, dass das Reformprojekt weder die Rechtsform- noch die Finanzierungsneutralität erreichen kann, solange an der Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne festgehalten wird. Die vorgeschlagenen Massnahmen bezwecken daher in erster Linie die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und verfolgen das Ziel, das geltende System durch Beseitigung der augenfälligsten Lücken, wie etwa die Überbesteuerung, zu verbessern.