VPB/JAAC/GAAC 2008 107 Avis de droit / Gutachten die gewählte Steuerordnung muss gesamthaft das Rechtsgleichheitsgebot im Sinne von Art. 8 BV beachten und darf nicht eine Unterscheidung treffen, welche mangels sachlicher Begründung Gefahr läuft, willkürlich zu sein 117. Dabei kann nicht jedes beliebige Motiv als sachlich ausreichend betrachtet werden, um eine rechtsungleiche Behandlung zu rechtfertigen.