Ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung muss vor allem unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgleichheitsgebotes und des Prinzips der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprüft werden. Diese beiden Prinzipien konkretisieren sich durch die Prüfung der horizontalen Rechtsgleichheit (zwei Steuerpflichtige mit gleicher Leistungsfähigkeit müssen die gleiche Steuerlast tragen) und die vertikale rechtsgleiche Behandlung (ungleiche steuerliche Behandlung zweier Steuerpflichtiger, die nicht die gleiche Leistungsfähigkeit haben). Diese Prinzipien gelten nicht absolut; sie können relativiert werden, aber