Die Antwort auf die gestellten Fragen erfordert die Untersuchung der Verfassungsmässigkeit der konkreten Vorschläge, da die Beurteilung sich auf die Gesamtheit der Massnahmen beziehen muss 116. Ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung muss vor allem unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgleichheitsgebotes und des Prinzips der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprüft werden.