Die einleitenden Bemerkungen haben übrigens gezeigt, dass die wirtschaftliche Doppelbelastung nicht zwangsläufig eine Rechtsungleichheit bewirkt. Die Vertreter der Wirtschaft wollen sie jedoch mildern, um das Wirtschaftswachstum zu fördern. Gleichzeitig lehnen sie eine, auch nur partielle, Besteuerung der privaten Kapitalgewinne ab, weshalb das EFD das Modell nicht präsentierte, mit welchem es möglich gewesen wäre, eine Besteuerung einzuführen, welche sowohl hinsichtlich der Rechtsform wie auch der Finanzierung neutral gewesen wäre. Diese Überlegungen führen uns dazu, eine Zwischenfrage zu formulieren, die vor der Beantwortung der uns gestellten Frage 1 zu behandeln ist 115: