Der blosse Umstand, dass Dividendeneinkünfte und Veräusserungsgewinne steuerlich ungleich behandelt werden, erlaubt es noch nicht, das vorliegende Gesetzesprojekt im aktuellen Stand der parlamentarischen Beratung als verfassungswidrig zu bezeichnen. Die vorgeschlagenen Massnahmen müssen in ihrer Gesamtheit gewürdigt werden, bevor man sich über die Verfassungsmässigkeit der Vorlage ausspricht.