Die Frage der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne ist heikel, da sie geprägt ist sowohl von rechtlichen wie auch von ökonomischen und politischen Gesichtspunkten. Das geltende Recht sieht mit der Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne eine rechtsungleiche Behandlung vor. Diese Rechtsungleichheit wird aus verschiedenen Gründen toleriert. Der blosse Umstand, dass Dividendeneinkünfte und Veräusserungsgewinne steuerlich ungleich behandelt werden, erlaubt es noch nicht, das vorliegende Gesetzesprojekt im aktuellen Stand der parlamentarischen Beratung als verfassungswidrig zu bezeichnen.