105 Einige Autoren schliessen aus dieser ungleichen Behandlung auf eine Notwendigkeit der Besteuerung privater Kapitalgewinne (siehe Oskar Bosshardt, Die Bedeutung des Gewinnbegriffs bei der zürcherischen Einkommenssteuer, Hinweis aus: Ernst Höhn, Die Besteuerung der privaten Gewinne, S. 266, N 30). 106 Die Regelung wäre nach seiner Auffassung willkürlich, wenn kein sachlicher Grund für die Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung vorliegen würde. 107 Für die Besteuerung der Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen des Privatvermögens vgl. Cagianut, Die Besteuerung der Beteiligungsgewinne, in ASA 42 (1973/74) 433ff.