Geschäftsvermögen 101. Da die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne eine Lücke im schweizerischen Steuersystem darstellt, ist sie mit Rücksicht auf die Geltung des Leistungsfähigkeitsprinzips restriktiv anzuwenden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind die Begriffe des Beteiligungsertrags und der selbständigen Erwerbstätigkeit weit zu fassen, wogegen der Begriff des privaten Kapitalgewinnes restriktiv auszulegen ist 102.