Wirtschaftlich lasse sich ihre Stellung im Moment der Beteiligungsveräusserung mit derjenigen von Teilhabern an einer Personengesellschaft vergleichen. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen gingen die Meinungen derart auseinander, dass man sich schliesslich dazu entschied, an der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne festzuhalten. 3.3 Tragweite der Steuerfreiheit