3 Die Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne Die gegen die Gesetzesvorlage erhobenen Kritiken zielen vor allem darauf, dass die Dividenden und Veräusserungsgewinne auf Beteiligungen des Privatvermögens unterschiedlich behandelt werden. Immerhin ist daran zu erinnern, dass dieser Unterschied schon im geltenden Recht besteht 96. Da es sich dabei um eine Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtreineinkommensbesteuerung handelt, scheint es uns bedeutsam, die Argumente in Erinnerung zu rufen, mit welchen man diese unterschiedliche Behandlung begründet. 3.1 Der Grundsatz der Gesamtreineinkommensbesteuerung