demgegenüber lohne sich bei einem Teilbesteuerungssatz von 60% der Übergang vom Lohn- zum Gewinnbezug erst, wenn der Grenzsteuersatz der Vermögenssteuer tiefer als etwa 0,6% liegt. In Bezug auf die Finanzierungsneutralität und Verfassungsmässigkeit gelangte die ESTV in ihrer Notiz vom 13. November 2006 zu Handen des Bundesamtes für Justiz zum Schluss, dass im Einkommensbereich über 150'000 Franken die Neutralität zwischen Fremd- und Anteilsfinanzierung grundsätzlich erreicht werden kann bei einer Teilbesteuerung zwischen 46,6% und 58,9%, welche Sätze abhängig sind von der konkreten Eigenkapitalrendite und dem in Betracht gezogenen Einkommen.