demgegenüber ist es bei einem Teilbesteuerungssatz von 50% weitaus vorteilhafter, Dividenden zu beziehen. In ihrer Notiz vom 15. September 2006 präzisierte die ESTV, dass bei einer Teilbesteuerung von 50% der Substitutionseffekt praktisch immer eintrete; demgegenüber lohne sich bei einem Teilbesteuerungssatz von 60% der Übergang vom Lohn- zum Gewinnbezug erst, wenn der Grenzsteuersatz der Vermögenssteuer tiefer als etwa 0,6% liegt.