Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen hat die ESTV zu Handen der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats und des Nationalrats zusätzliche Abklärungen vorgenommen zur Frage, wie sich die Teilbesteuerung auf die Einnahmen der Sozialversicherungen auswirkt. In Ihrer Hintergrundnotiz vom 18. Mai 2006 hält die ESTV fest, dass bei Teilbesteuerungssätzen von 70% und höher der Anreiz, anstatt Lohn Dividenden zu beziehen, vermutlich nicht besteht; demgegenüber ist es bei einem Teilbesteuerungssatz von 50% weitaus vorteilhafter, Dividenden zu beziehen.