im Privatvermögen sollen die Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen zu 60% erfasst werden, während Kapitalgewinne steuerfrei bleiben 94. Der Nationalrat schlägt für das Geschäftsvermögen die gleiche Lösung vor wie der Ständerat 95, während er für das Privatvermögen die Dividenden auf qualifizierten Beteiligungen nur zu 50% erfasst haben will.