Das Parlament hat die Vorlage zur Reform der Unternehmensbesteuerung in zwei Gesetzesvorlagen aufgeteilt. Die eine Vorlage enthält die als vordringlich erachteten Regelungen der Transponierung und der indirekten Teilliquidation; das entsprechende Gesetz ist am 23. Juni 2006 verabschiedet worden. In der anderen Vorlage schlägt der Ständerat vor, im Geschäftsvermögen die Dividenden und die Veräusserungsgewinne von qualifizierten Beteiligungen (10% am Grund- oder Stammkapital) zu 50% zu erfassen; im Privatvermögen sollen die Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen zu 60% erfasst werden, während Kapitalgewinne steuerfrei bleiben 94.