Entgegen den Anträgen des EFD hat der Bundesrat darauf verzichtet, die steuerliche Entlastung auf qualifizierte Beteiligungen zu beschränken. Entsprechend hat er vorgeschlagen, Dividenden aus Beteiligungen des Privatvermögens nur noch zu 80% 92 und Dividenden aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens zu 60% zu besteuern. Für Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen des Geschäftsvermögens war 88 Dieses Modell hätte die Neutralität des Steuersystems durch das Teilbesteuerungsverfahren verbessert und wäre aus Sicht des EFD vernünftig gewesen, da es nur qualifizierte Beteiligungen von mindestens 20% betroffen hätte.