87 Das Problem des Quasiwertschriftenhandels wäre gelöst worden dank der neuen Umschreibung der Kriterien der Zugehörigkeit von (qualifizierten und übrigen) Beteiligungen zum Geschäftsvermögen: sämtliche Beteiligungsrechte hätten nur dann automatisch als Geschäftsaktiven gegolten, wenn die betreffenden Wertschriften funktional mit der Geschäftstätigkeit eine Personenunternehmens verknüpft gewesen wären. VPB/JAAC/GAAC 2008 101 Avis de droit / Gutachten