86 In ihrem Urkonzept schlug die ESTV die Einführung einer obligatorischen Teilbesteuerung sämtlicher Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungsrechten sowohl des Privat- wie des Geschäftsvermögens vor. Angesichts der starken Kritik aus Kreisen der Wirtschaft hat das EFD darauf verzichtet, das Urkonzept in die dem Bundesrat vorgeschlagene Vernehmlassungsvorlage mit den drei Modellen aufzunehmen.