84 Unter den vorgeschlagenen Massnahmen hat die ERU auch empfohlen, dass die Vermögenssteuer auf massgeblichen Beteiligungen abgeschafft werden sollte. Die Kapitalgewinne aus nicht massgeblichen Beteiligungen im Privatvermögen sollten wie bisher steuerfrei bleiben. Im Weiteren hat die ERU im Rahmen der Einführung einer Unternehmenssteuer empfohlen, die der Unternehmenssteuer unterstellten Personenunternehmen bezüglich der Sozialversicherung gleich zu behandeln wie die Kapitalgesellschaften.