Das Modell hätte die Neutralität des Steuersystems hinsichtlich Wahl der Finanzierungsart und der Rechtsform merklich verbessert. Es hätte auch zu einem Abbau von Unausgewogenheiten im Bereich der Steuergerechtigkeit geführt. Modell 2: Dieses Modell sah für qualifizierte Beteiligungen des Privatvermögens (mindestens 20% am Grund- oder Stammkapital) spezifische Regelungen vor. Da-