VPB/JAAC/GAAC 2008 100 Avis de droit / Gutachten gen an einem Unternehmen (einschliesslich der Gewinne aus der Veräusserung von wesentlichen Beteiligungen) beim Inhaber zu 60% der Einkommenssteuer zu unterwerfen. Als wesentliche Beteiligung für die Besteuerung der Beteiligungsgewinne hätte eine Beteiligung von mindestens 5% des Kapitals (oder des Vermögens) eines der Unternehmenssteuer unterliegenden Unternehmens gegolten, sofern der Erwerbspreis der Beteiligung (oder des Anteils) den Wert 100'000 Franken überstieg 84. 2.2 Modelle der Vernehmlassungsvorlage