83 Die wirtschaftliche Doppelbelastung gilt als beseitigt, wenn die Summe der Gewinnsteuer und der Einkommenssteuer auf den Dividenden gleich hoch ist wie die Steuerbelastung des an einer Kollektivgesellschaft Beteiligten auf dem aus der selbständigen Erwerbstätigkeit erwirtschafteten Gewinn. In ihren Belastungsvergleichen hat die ERU die nicht mehr rentenbildenden AHV-Beiträge den Steuern gleichgestellt. Dieser Umstand hat zur Folge, dass der Grenzsteuersatz beim Selbständigerwerbenden tendenziell höher liegt als bei einem vergleichbaren Aktionär.