81 Für weitere Einzelheiten betreffend die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen an die Reform vgl. auch die Ziffern 1.7.1 und 1.7.2 der Botschaft vom 22. Juni 2005 zum Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten (BBl 2005 4733). 82 Darunter ist der partielle Einbezug der ausgeschütteten Dividenden in die Einkommensbemessung zu verstehen.