In diesem Rahmen schlug die ERU eine Teilbesteuerung im Umfang von 60% vor 83. Die Personenunternehmen, welche die Voraussetzungen für diese Besteuerung nicht erfüllten, hätten ein Optionsrecht für die Unternehmensbesteuerung erhalten. Die ERU empfahl, die Erträge aus Beteiligun- 80 Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollte sich die Reform auf die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung beschränken; die weitergehenden Vorschläge der Eidg. Räte tendieren in Richtung einer Neutralität der Finanzierung von Kapitalgesellschaften.