Gleicher Meinung Xavier Oberson, wenn er ausführt, dass die unterschiedliche Behandlung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften nicht ohne weiteres den Schluss zulässt, das geltende System sei verfassungswidrig. Nach seiner Auffassung ist es dem Gesetzgeber erlaubt, die Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften gestützt auf die zivilrechtliche Unterscheidung verschieden zu behandeln, umso mehr, als nach geltendem Recht die wirtschaftliche Doppelbelastung zufolge der verhältnismässig niedrigen Besteuerung der Kapitalgesellschaften gemildert ist (Xavier Oberson, Fondements et perspectives d'une imposition