(Bericht der ERU S. 24; siehe auch Anhang 1, S. 6 http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/index.html?lang=de&start=60). Gleicher Meinung Xavier Oberson, wenn er ausführt, dass die unterschiedliche Behandlung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften nicht ohne weiteres den Schluss zulässt, das geltende System sei verfassungswidrig.