Die wirtschaftliche Doppelbelastung führt demnach nur in wenigen Fällen zu rechtsungleicher Behandlung, weshalb der rechtliche Handlungsbedarf beschränkt ist. Der Bundesrat hat jedoch in der Botschaft ausgeführt, dass die Frage des Handlungsbedarfs nicht bloss aufgrund eines empirischen Zahlenvergleichs beantwortet werden könne. Die wirtschaftliche Doppelbelastung verändere das Verhalten der Anteilsinhaber, was darin zum Ausdruck komme, dass diese alle zulässigen und unzulässigen Mittel einsetzen, um der wirtschaftlichen Doppelbelastung zu entgehen 79. Dies erlaubt den Hinweis auf ein weiteres rechtliches Problem, welches in der Steuerfrei-