In seinem Aussprachepapier vom 14. Dezember 2004 zu den Eckwerten der Unternehmenssteuerreform (weiteres Vorgehen) präzisiert das Eidg. Finanzdepartement (EFD), dass die ungerechtfertigte wirtschaftliche Doppelbelastung vor allem die personenbezogenen Kapitalgesellschaften mit hohen Gewinnen trifft, wenn die Gesellschaft zur Gewinnausschüttung gezwungen ist 78.