Die wirtschaftliche Doppelbelastung beeinträchtigt den Aktionär nur, wenn der Jahresgewinn grösstenteils ausgeschüttet wird. Aus den Untersuchungen der ERU ergibt sich, dass die wirtschaftliche Doppelbelastung für den Aktionär im Vergleich mit der Steuerbelastung des Kaufmanns erst bei einer Gewinnausschüttung von über 70% des Jahresgewinns nachteilig ist 77. Eine Überbesteuerung des Aktionärs im Vergleich zum Fremdkapitalgeber liegt ebenfalls nur bei erheblicher Ausschüttung von Dividenden vor. In seinem Aussprachepapier vom 14. Dezember 2004 zu den Eckwerten der Unternehmenssteuerreform (weiteres Vorgehen) präzisiert das Eidg.