Gegenteil letztere, die grundsätzlich benachteiligt sind 76. Fehlt es an einer Ausschüttung, so unterliegen die Gewinne einer Kapitalgesellschaft nur der Gewinnsteuer, während die von einem Personenunternehmen erzielten Gewinne der progressiven Einkommenssteuer unterliegen und zudem durch Sozialversicherungsbeiträge geschmälert werden. Die wirtschaftliche Doppelbelastung beeinträchtigt den Aktionär nur, wenn der Jahresgewinn grösstenteils ausgeschüttet wird.