Dabei handelt es sich in erster Linie um wirtschaftliche Überlegungen, zumal die wirtschaftliche Doppelbelastung nicht zwangsläufig zu einer Überbesteuerung führt. Die wirtschaftliche Doppelbelastung ist tatsächlich nur dann ungerechtfertigt, wenn die Steuerlast des Unternehmens und Aktionärs höher ist als diejenige eines Selbständigerwerbenden oder eines Fremdkapitalgebers. Die ERU hat festgestellt, dass die wirtschaftliche Doppelbelastung die Aktionäre gegenüber den Beteiligten an einem Personenunternehmen nicht von vorneherein benachteiligt. Es sind im