Die ERU-Studie zeigt, dass die Gewinnsteuer in der Schweiz grundsätzlich vorteilhaft ist. Weniger vorteilhaft stellt sich die Situation dar, wenn man die Grenzsteuerbelastung des Investors mitberücksichtigt, da die steuerliche Behandlung der ausgeschütteten Gewinne (vollumfänglich der wirtschaftlichen Doppelbelastung unterliegend) eine andere ist als diejenige der thesaurierten Gewinne (die Kapitalgewinne auf den von Privaten gehaltenen Beteiligungen sind steuerfrei). Diese unterschiedliche Behandlung verzerrt die Neutralität zwischen Selbstfinanzierung und Beteiligungsfinanzierung.